Kommt es am Arbeitsplatz zu körperlicher oder verbaler Gewalt, ist eine kritische Eskalationsstufe erreicht. Solches Verhalten stellt eine schwerwiegende Verletzung arbeitsrechtlicher Pflichten dar – und Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, konsequent zu handeln.
In akuten Fällen greifen das Risikomanagement und Sicherheitsverantwortliche sofort ein. Je nach Situation kann auch die Polizei beigezogen werden. Gleichzeitig gilt es, die Ursachen der Gewalteskalation sorgfältig zu analysieren und alle beteiligten Personen zu schützen.
Arbeitgeber:innen, HR-Verantwortliche und Führungskräfte sind gefordert, mit Umsicht und Klarheit vorzugehen, auch zum Schutz der direkt Betroffenen und Beteiligten sowie weiterer potenziell gefährdeter Personen. Erst nach sorgfältiger Prüfung der Umstände können mögliche arbeitsrechtliche Schritte, etwa eine fristlose Entlassung, ausgesprochen werden.