Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Alle Unternehmen und Organisationen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor sexueller Belästigung zu schützen. Arbeitgebende unterstehen dabei einer klaren Fürsorgepflicht. Sie müssen präventive Massnahmen ergreifen und im Fall eines Verdachts rasch und wirksam handeln.

Was ist sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung ist ein unerwünschtes Verhalten mit sexuellem Bezug, das die persönliche Würde der betroffenen Personen verletzt. Sie kann sowohl am Arbeitsplatz selbst als auch im Rahmen von beruflichen Anlässen auftreten – und beeinträchtigt stark das Arbeitsumfeld sowie die Leistungsfähigkeit der Betroffenen. Belästigung kann von Arbeitskolleg:innen, Vorgesetzten, Partnerbetrieben, Lieferanten oder von Kund:innen ausgehen.

Sexuelle Belästigung wird mit Worten, Gesten oder Taten ausgeübt, beispielsweise durch

  • anzügliche und zweideutige Bemerkungen
  • sexistische Bemerkungen und Witze über sexuelle Merkmale (z.B. über die Figur oder bestimmte Körperteile) oder geschlechtliche Orientierung
  • Versenden, Aufhängen oder Zeigen von pornografischem Material
  • unerwünschte Körperkontakte
  • Annäherungsversuche mit Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen
  • sexuelle Übergriffe, Nötigung oder Vergewaltigung.

Nicht die Absicht der belästigenden Person ist ausschlaggebend, sondern wie ihr Verhalten bei der betroffenen Person ankommt: Wird es als erwünscht oder unerwünscht empfunden?

Gesetze und weitere Informationen

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