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Schutz der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz

Whistleblowing

Als Whistleblower wird eine Person bezeichnet, die für die Allgemeinheit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Bereich an die Öffentlichkeit bringt. Dazu gehören die Aufdeckung von illegalem und unethischem Verhalten (z.B. Korruption, Geldwäscherei, Insiderhandel, Menschenrechtsverletzungen, Umweltvergiftungen, Datenmissbrauch, Verletzung von Sicherheitsbestimmungen, Tolerieren oder Herbeiführen von Gefahren, andere Missstände), die der Whistleblower typischerweise als Arbeitnehmer wahrnimmt. Whistleblower befinden sich in einer Zwangslage und wissen sich meist nicht anders zu helfen, als Medien bzw. die Öffentlichkeit zu informieren. Die vom Whistleblower veröffentlichten Informationen wirken meist rufschädigend für betroffene Personen und Organisationen. Oft geniessen Whistleblower als Informanten in der Öffentlichkeit eine breite Unterstützung, müssen jedoch persönlich mit Vergeltung und grossen negativen Auswirkungen auf ihr Leben und ihre Arbeit rechnen (z.B. Kündigung der Arbeitsstelle, Verfahren wegen Geheimnisverletzung). Nicht alle Hinweise von Whistleblowern sind relevant, vereinzelt sind die Hinweise auch missbräuchlich.

Das Schweizer Recht kennt keinen speziellen Schutz für Whistleblower, obwohl die OECD-Konvention zur Bekämpfung der Korruption dies in ihren ergänzenden Empfehlungen vorsieht. Bundesrat und Parlament diskutieren seit 15 Jahren die Einführung von Schutzmechanismen für Whistleblower (Kündigungsschutz, Straffreiheit bei Vorliegen von bestimmten Rechtfertigungsgründen) – doch der Nationalrat hat Anfang März 2020 den Vorschlag des Bundesrats endgültig versenkt.

Viele grössere private Unternehmen und Behörden in der Schweiz haben Hinweissysteme eingeführt, mit denen Whistleblower auf anonymer Basis auf Missstände aufmerksam machen können. Diese Hinweise gehen regelmässig an gewisse Stellen innerhalb der betroffenen Organisation (z.B. Compliance oder Human Resources). Ergreift die Organisation keine Massnahmen, sieht sich der Whistleblower dennoch vor der Situation, Medien und Öffentlichkeit zu informieren.

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